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eigener shop? / was muss man beachten?

user-143
27.01.2007 19:11

Hallo

was muss man alles beachten wenn man einen eigenen online shop aufmacht?

vor allem aus rechtlicher hinsicht..

danke

ALLE KÖNNEN FICKEN NUR DU KANNST ES NICHT - DU ARSCHGESICHT!
Avatar user-125
27.01.2007 20:33

Eigentlich alles.
Definiere was genau du wissen willst.

Es gibt zu jedem Aspekt (Website, Artikel, Zahlung, Versand .. etc) sehr viele wichtige Gesetzt die man beachten sollte um nicht nach einem Monat wieder Offline gehen zu müssen.

Liebe user-125y aka user-125 aka dionysos
user-143
27.01.2007 21:32

Ja ich würde eigentlich alles gerne wissen

Z.B. muss ich mich irgendwo anmelden, dass ich einen Onlineshop betreibe?

Weiss nicht genau, was..einfach alles, man kann ja hier so einen Sammeltrhead erstellen, damit jeder weiss, worauf er achten muss, wenn er einen Shop aufmacht


Wäre euch für eure hilfe wirklich dankbar

ALLE KÖNNEN FICKEN NUR DU KANNST ES NICHT - DU ARSCHGESICHT!
user-137
27.01.2007 21:39

Auszug aus der Wikipedia zum Thema Rechte bei Online Shops

Deutsche Bestimmungen [Bearbeiten]

In den §§ 312b ff. BGB (früher: FernAbsG) finden sich besondere Bestimmungen zu den sogenannten Fernabsatzverträgen. Unter anderem werden Fernabsatzverträge definiert, Ausnahmen vom Fernabsatzrecht angegeben und eine umfassende Informationspflicht für den Händler festgelegt. Der Verbraucher hat nun ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.

Das Teledienstgesetz (TDG) legt in diesem Zusammenhang neben dem Herkunftslandprinzip (§ 4) sämtliche Pflichtangaben für Betreiber von, auch nur geringfügig gewerblich betriebenen Internetseiten fest (§ 6) und regelt diese Verantwortlichkeiten im Unternehmen (§ 8–11).

Bei online geschlossenen Verträgen ist oft nicht klar ersichtlich, welches Recht anzuwenden ist. Bei einem elektronisch geschlossenen Kaufvertrag könnten zum Beispiel das Recht des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat, das des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat oder das des Landes, in dem sich der Server befindet, in Frage kommen. Das Recht des E-Business ist ein sogenanntes "Querschnittsrecht". Die Rechtsunsicherheit bedeutet jedoch keineswegs, dass im Bereich des E-Business eine rechtsfreie Zone herrscht. Viel mehr finden Regularien des internationalen Rechts (IPR) (in Deutschland z.B. geregelt im EGBGB) Anwendung.

In der Bundesrepublik sind die europarechtlichen Bestimmungen zum e-commerce in das BGB integriert worden und finden sich dort im Allgemeinen Teil und bei den Vorschriften zum Verbraucherschutz. Die technische Seite des E-Commerce wird im Mediendienstestaatsvertrag (MdStV) der Länder und im Teledienstegesetz (TDG) des Bundes, die sich inhaltlich kaum unterscheiden, geregelt.

Österreichische Bestimmungen [Bearbeiten]

Rechtlich geregelt ist die Materie E-Commerce in Österreich vor allem durch das E-Commerce-Gesetz (ECG), das Fernabsatzgesetz, das Signaturgesetz, das Zugangskontrollgesetz sowie das E-Geld-Gesetz, wobei die vertrags- und schadenersatzrechtlichen Bestimmungen des ABGB und des HGB, soweit sie nicht durch diese Sonderbestimmungen modifiziert sind, auch hier gelten.

Grenzüberschreitende Aspekte [Bearbeiten]

Zur rechtlichen Vereinfachung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels und zum Schutz der beteiligten Verbraucher wurden mit der EG-e-commerce-Richtlinie (Richtlinie 2000/31/EG) für Europa rechtliche Grundlagen und Mindeststandards vereinbart. Im Zuge der Umsetzung dieser Richtlinie wurden in jedem Mitgliedstaat zwei Arten von eCommerce-Verbindungsstellen eingerichtet, um das Wachstum des elektronischen Marktplatzes zu fördern und rechtliche Schwierigkeiten auszuräumen. Eine Verbindungsstelle soll Ansprechpartner für die Regierungen der anderen Mitgliedstaaten sein, während die andere Verbindungsstelle damit beauftragt ist, Verbrauchern und Unternehmern Informationen zum Internetrecht bereit zu stellen und Adressen von Beschwerde- und Schlichtungsstellen zu nennen.

Um die Transaktionen zu vereinfachen, herrscht innerhalb der EU bei vertraglichen Schuldverhältnissen grundsätzlich Rechtswahlfreiheit der Parteien, vgl. Artikel 3 EVÜ bzw. in Deutschland Artikel 27ff EGBGB. Eine Ausnahme hiervon stellen u.a. Verbraucherverträge dar, für die festlegt ist, dass dem Verbraucher durch eine Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats entzogen darf, wenn dem Vertragsschluss z.B. ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung im Aufenthalts- und Handlungsstaat des Verbrauchers vorausgeht, vgl. Artikel 5 EVÜ bzw. Artikel 29 EGBGB.

Im B2B-Bereich wird zur Vereinfachung oft das Recht des Verkäufers vereinbart. Das Recht des Käuferlandes miteinzubeziehen erwiese sich als kompliziert, der Händler müsste sich somit in der EU mit 25 unterschiedlichen Rechtsprechungen auseinandersetzen, die obendrein zum größten Teil in fremden Sprachen verfasst sind. Doch auch das Herkunftslandsprinzip erweist sich nicht als ideal: der Käufer kennt meist nicht das Recht des anderen Landes und kann dadurch nicht ohne weiteres seine Interessen vertreten. Darüber hinaus sind die Rechtsprechungen der einzelnen Länder oftmals unterschiedlich und übervorteilen Händler einzelner Nationen gegenüber anderen. Theoretisch hat jedes Land die Möglichkeit seine Rechtsprechung entsprechend abzuändern, um die eigene Wirtschaft zu stärken. Um die Chancengleichheit zu wahren und die Transaktionen zu vereinfachen ist ein einheitliches europäisches Wettbewerbsrecht ein wichtiges Ziel.

Trotz dieser Schattenseiten bringt der grenzüberschreitende Internethandel natürlich viele Vorzüge. Viele Artikel beispielsweise werden nur in bestimmten Ländern angeboten. Mit Hilfe spezieller Suchmaschinen kann der potentielle Kunde nun die gesuchten Produkte aufspüren und sogar die Angebote der Händler in den verschiedenen Ländern vergleichen. Teilweise fallen nicht nur die Preise einzelner Produktgruppen unterschiedlich aus sondern auch die Mehrwertsteuersätze, so dass sich trotz der erhöhten Portokosten eine Bestellung im Ausland als sehr lohnend erweisen kann. Innerhalb von der EU wird der Käufer nicht mit Zöllen belastet, so dass die reellen Kosten transparent bleiben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der grenzüberschreitende Elektronische Handel zwar durch bestimmt rechtliche Unsicherheiten etwas gebremst wird, aber ein großes Entwicklungspotential bietet. Ein einheitliches europäisches Recht das die Interessen des Verbrauchers noch besser berücksichtigt wird langfristig sicherlich für ein weiteres Wachstum sorgen.

Avatar user-125
28.01.2007 00:19

Spielen wir einfach "Frage Antwort".

Die erste Frage: Möchtest du als Privatperson verkaufen oder mit gewerblichem Hintergrund?

Liebe user-125y aka user-125 aka dionysos
Avatar user-162
28.01.2007 00:24

zuerst kommts auch noch darauf an in welchem Land du bist, also wo dein Erfüllungsort ist.
In deinem Fall nehme ich an die Schweiz?

Perfection is not when there’s nothing to add, but when there’s nothing to take away swisscheek.com/magazine
user-143
28.01.2007 13:36

Ich will einen TShirt Shop aufmachen..in der Art von Spreadshirt einfach mit einem eigenem Shop wo ich bedruckte Sachen anbiete( grafiken sind alle selbst erstellt)

Ja ich komme aus der Schweiz..

Ich denke nicht, dass ich riesig Umsatz machen werde, weil das Geld, dass ich einnehme, wird für das Drucken der Sachen benötigt..Also die Einnahmen wären 1-5 Franken(1-3 Euro) pro Shirt

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Avatar user-125
28.01.2007 16:26

Doof, das du in Schweiz wohnst. Weil ich weiß nicht, wie es da mit dem Recht ausschaut. Frag mal einen aus deinem Land Fettes Grinsen

Liebe user-125y aka user-125 aka dionysos
Avatar user-162
28.01.2007 16:33

ich zbFettes Grinsen
also ich kenn mich mitm Internetrecht nicht so gut aus, aber falls die gleichen Bestimmungen wie bei "normalen" Shops gelten musst du halt auf so Standart Dinge achten, wie zb. 10-Tage Rückgaberecht.

Entweder du kaufts dir ein ZGB/OR und liest das mal durch (haha) oder du fragst mal einen Juristen. Bei deinem kleinen Shop mit so wenig Umsatz wirst du wohl keine Steuern oder so zahlen müssen.

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user-143
28.01.2007 16:45

das ZGB/OR habe ich gratis in der Schule bekommen zwinkern

aber dort steht doch nicht viel oder schon?

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Avatar user-162
28.01.2007 16:55

ja halt so allgemeines über Rückgaberecht, Vertragsform, Nichterfüllung von Verträgen usw.
aber wie gesagt es könnte gut möglich sein das es für Internet-Geschäfte noch zusätzliche Gesetze gibt

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Avatar user-236
28.01.2007 18:01

so viel ich weiss, musst du das anmelden, da du den Zweck verfolgst, Gewinn zu machen und das vermutlich auf längere Dauer.

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