einerseits bist du aus dem schneider, da der vertrag schwebend unwirksam war, d.h. deine eltern erst zustimmen müssen. außerdem würdest du rechtlich einen nachteil daraus ziehen.
andererseits wär ich aber vorsichtig, denn ab ende 7. lebensjahr bist du beschränkt geschäftsfähig. damit gilt eigentlich der taschengeldparagraph (hat nichts direkt mit taschengeld zu tun
)
wenn ich mich also nicht täusche, kannst du wirksam rechtsgeschäfte abschließen, sofern du mittel zur freien verfügung hast - und davon kann man ja ausgehen.
weiß es auch nicht exakt, aber wenn es jetzt nicht um hohe summen geht, dann versuch das direkt zu regeln, und zwar zügig. ansonsten anwalt einschalten!