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Mahnung

user-329
23.07.2007 18:16

soo ich erzähl mal ne tolle geschichte

ich hab letztes jahr rechtzeitig bei ner Firma versucht zu kündigen (per E-Mail da deren Webseiten down waren und ich net an die Daten kam - das die Seiten nicht erreichbar waren war auch kündigungsgrund)
dann Ende des Jahres wäre ja normalerweise abgebucht werden und als ob meine kündigung nicht bestätigt wurde wurd nichts abgebucht und ich dacht alles wäre okay.

dann bekam ich vor nen paar wochen erst ne rechnung und dann ne mahnung... hat mich aber eg wenig gejuckt ich hatte ja schon gekündigt und dacht das wär nur nen fehler und WENN überhaupt ich hatte bankeinzug gewählt dann hätten die schon selbst abbuhcen müssen...

so heute kommt brief vom inkassounternehmen blabla sie haben nicht gezahlt überweisen sie uns blabla...

Hab ich da jetzt noch ne Chance rauszukommen? Zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses war ich glaub ich sogar noch unter 14 also wäre der Vertrag nicht rechtens gewesen.

lg
tnY

Avatar user-129
23.07.2007 18:30

Wenn du zu dem Zeitpunkt noch Minderjährig warst ist der Vertrag ohne Zustimmung der Eltern nichtig. War bei meinem Bruder auch so, er hatt bei so nem Lebenstest mitgemacht, genau das gleiche Mahnung + Inkassounternehmen. Ham da nen Brief hingeschrieben un dann war ruhe. So Vorlagen gibt es bei der Verbraucherzentrale usw...

gruß user-129

Avatar user-349
23.07.2007 18:35

Kündigung per Mail is immer so eine Sache .. besser wäre da Fax oder Einschreiben gewesen (aber gut das bringt jetzt auch nix mehr)
Aber ab jetzt solltest du nur noch per Einschreiben mit denen verkehren, falls die auf ihr
Geld beharren (und wenn sich da mal Inkasso-Büros einmischen wirds ja schnell mal teuer)

Ich würd' an deiner Stelle mal den konkreten Sachverhalt per Brief mitteilen und darauf aufmerksam machen das du den Service oder was auch immer das war dann nicht mehr in Anspruch genommen hast... wenn das keine Abzocker sind sollten die da Kulanz waltn lassen

user-329
23.07.2007 19:33

Original von user-349
Kündigung per Mail is immer so eine Sache .. besser wäre da Fax oder Einschreiben gewesen (aber gut das bringt jetzt auch nix mehr)


wie gesagt deren webseite war down und ich kam net an die daten das einzige was ich hatte war die email

Avatar user-349
23.07.2007 19:53

Warn auch keine hilfreichen whois-Einträge vorhanden?
Oder Mails? Was war denn das für eine Firma bitte ..?!

user-329
23.07.2007 20:00

Ach der dem die gehörte war als ich den vertrag abgeschlossen ha bglaub ich selbst noch netmals 18 hatte nur die erlaubnis... war auch kein teures packet... und whois kA wären bestimmt vorhanden gewesen...

Avatar user-125
23.07.2007 20:39

Eine Kündigung sollte man sich immer bestätigen lassen. Einfach nur um solche Probleme zu vermeiden.

Ich weiß jetzt nicht, ob du da raus kommen kannst. Ich weiß auch nicht, um welchen Betrag es sich dabei handelt. Aber wenn du vorher den Betrag hast immer Abbuchen lassen - die Firma es versäumte dies zutun, so gingst du in der Annahme das der Vertrag nicht mehr besteht.

Entscheident ist die Frage, ob du Nachweisen kannst eine E-Mail an die richtige Adresse geschickt zu haben.

Liebe user-125y aka user-125 aka dionysos
Avatar user-206
24.07.2007 10:29

Das Risiko lag da wohl eindeutig bei der Firma, also deinem Vertragspartner im Rechtsgeschäft, denn du warst nicht 18, sprich minderjährig, der Vertrag war ohne Zustimmung deiner eltern also nichtig. Was ich dir jetzt raten würde ist, einfach nix zu machen, eigentlich sollten dir die dann sowieso automatisch kündigen. einfach abwarten! zwinkern

Eintracht Braunschweig
user-303
24.07.2007 10:38

wenn schon das inkasso büro aktiv ist, könnte warten zu einem gerichtlichen verfahren führen.

Avatar user-206
24.07.2007 10:59

Das wird kein hoher Streitwert sein... und außerdem war er nicht 18 zwinkern

Eintracht Braunschweig
Avatar user-290
24.07.2007 11:31

Am Besten du lässt deine Eltern das regeln. Sollen die dem Inkasso-Unternehmen erklären, dass sie dem Vertragsabschluss nicht zustimmen, da du noch minderjährig bist/warst.
Das ist eh alles ziemlich ungewöhnlich. Webseite nicht erreichbar? Kündigung ignoriert? Verspätete Forderungen? Inkasso-Unternehmen nach der 1. Mahnung?
Mich würde mal interessieren, warum die nicht abgebucht haben und dir stattdessen eine Rechnung geschickt haben? Wenn dein Konto nicht gedeckt war - verständlich. Ansonsten haben die sich nicht an die Abmachung gehalten...wenn man mal von der Kündigung absieht.
Ich find das alles ziemlich schwammig.

Avatar user-236
24.07.2007 12:29

einerseits bist du aus dem schneider, da der vertrag schwebend unwirksam war, d.h. deine eltern erst zustimmen müssen. außerdem würdest du rechtlich einen nachteil daraus ziehen.

andererseits wär ich aber vorsichtig, denn ab ende 7. lebensjahr bist du beschränkt geschäftsfähig. damit gilt eigentlich der taschengeldparagraph (hat nichts direkt mit taschengeld zu tun lächeln )
wenn ich mich also nicht täusche, kannst du wirksam rechtsgeschäfte abschließen, sofern du mittel zur freien verfügung hast - und davon kann man ja ausgehen.

weiß es auch nicht exakt, aber wenn es jetzt nicht um hohe summen geht, dann versuch das direkt zu regeln, und zwar zügig. ansonsten anwalt einschalten!

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user-329
24.07.2007 14:24

@mab das gilt jedoch nicht für verträge, man darf unter 16 ja nichtmals ein prepaid handy kaufen...

und an den rest: mein vater hat jetzt ne email an die verbraucherzentrale geschickt. der streitwert ist nicht hoch, jedoch regt mich sowas auf und ich würd am liebsten vor gericht gehen..

Avatar user-236
24.07.2007 18:41

klar gilt das für verträge => kaufverträge

auch wenn ich an wikipedia manchmal zweifel : http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

ein prepaid handy kannst du dir im normalfall schon zulegen. hängt jedoch von den umständen ab, z.B. ob man davon ausgehen kann, dass die höhe des kaufpreises von §110 abgedeckt ist. da bin ich mir fast sicher, auch wenn ich kein anwalt bin Fettes Grinsen Fettes Grinsen

weiß ja nicht um wieviel kohle es geht, aber sagen wir mal es liegt außerhalb der finanziellen mittel, die dir von deinen eltern bereitgestellt werden, dann hast du dadurch einen rechtlichen nachteil erlangt und der kaufvertrag war entweder von anfang an nichtig oder eben nur schwebend wirksam, sodass dein dad nicht zustimmen muss...

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Avatar user-129
24.07.2007 20:18

Prepaid darfste ganz sicher erst ab 16. Ist jugenschutzgesetz extra nochmal verankert.

gruß user-129

user-329
25.07.2007 13:37

naja ich glaub es wird es so enden das ich einfach zahle is ja net die welt ^^ nen halben tag arbeiten gehen dann hab ich es ja wieder...

Avatar user-206
26.07.2007 14:00

Das Thema hatten wir gerade in der Schule. Es gibt in der Tat den TAschengeldparagraph, allerdings darf der Betrag eines Vertrags dann nicht die Höhe von mehr als 3-Monats-Raten des Taschengelds betragen.

Eintracht Braunschweig