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Datenschutz -- Von Jägern und Sammlern

Avatar user-255
22.07.2006 12:49

Theorie:
BDSG §4a: Einwilligung
(1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betrof-
fenen
beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder
Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Ver-
langen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilli-
gung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere
Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schrift-
lich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.

..und Praxis:
http://home.schottelius.org/~nico/ueberwachung_pur

Ich persönlich freue mich schon auf die erste, für mich optimierte Werbebroschüre..

..und selbstverständlich auf das neue Terrorismusbekämpfungsgesetz, das bspw. meinen ISP
verpflichtet, sämtliche Logdaten min. 4 Jahre (?) aufzubewahren.

Those who can, do. Those who can't, teach. # Musik gehört dem Volk! # last.fm
user-343
22.07.2006 14:13

*Sein Handy betrachtet*
Doofes Ding ôÒ

Das ist ja beängstigend... Und ich kann mir gut vorstellen, dass das in der Schweiz ähnlich ist. Zumindest die adressierte Post ist schonmal da.

Elektronik gehört geschrottet, zurück in die Steinzeit Fettes Grinsen

Avatar user-180
26.07.2006 05:52

*angst*

hm wohl echt besser sich eine komplette "internet-identität" aufzubauen... mit falschem namen eigener emailadresse ect.

may the force be with you. but mostly with me.