tja...die übliche leier.
obwohl du, user-262, da auch nicht besonders gut dastehst.
bei manchen dingen hat er nämlich schon recht. ich beschreibs mal anhand des bäckers. das ist ein mündlicher kaufvertrag, da hast du schon recht. aber wenn ich vom becker nun ein brötchen von letzter woche bekomme ist der vertrag ungültig. ich als kunde erwarte eine gewisse dienstleisung für mein geld.
wird diese nicht erfüllt, habe ich das recht mich vom kaufvertrag zurückzuziehen.
gerade bei grafischen dingen spielt sehr oft der geschmack eine rolle.
man kann nicht einfach eine seite kreieren und davon ausgehen, dass dem kunden diese gefällt und dieser bereit ist geld dafür zu zahlen.
vor gericht hätte deine aussage und euer mündlicher vertrag recht wenig chancen da er deine leistung anzweifeln kann.
wir bei neid.ch lösen dieses problem in dem wir 1. den kunden persönlich treffen. man schaut sich in die augen und das ändert so einiges.
2. sprechen wir uns mehrmals mit dem kunden ab und präsentieren div. rohlinge.
3. wir der vertrag erst unterzeichnet wenn der kunde sein JA zu einem er rohlinge gibt. er erklährt sich somit einverstanden mit dem ausehen, aufbau und inhalt der seite.
zu guter letzt ( 4. ) kann sich der kunde immernoch vom vertrag zurückziehen, ABER, und dies ist auch im vertrag festgehalten, muss er die bis dahin entstandenen kosten übernehmen. d.h. arbeitszeit, material ( z.b. foto, druck ect ).
bis jetzt fahren wir ganz gut mit diesem vertrag bzw. unseren agb.
ich würde dir empfehlen auch so etwas in deine agb aufzunehmen um dich abzusichern.
Wo kämen wir denn hin, wenn jeder sagen würde wo kämen wir hin, aber niemand gehen würde um zu sehen wohin wir kämen wenn wir gingen?